7 Widerruf.
7.1 Wenn das MITGLIED den Trainingsvertrag als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen hat, kann es berechtigt sein, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Ein Fernabsatzvertrag ist jeder Vertrag, der zwischen TOPBODY und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikati- onsmittel verwendet werden. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
7.2 Bei Erwerb einer Tagesmitgliedschaft besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Preis EUR 50,00 nicht übersteigt.
7.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das MITGLIED mittels einer eindeutigen Erklärung an TOPBOY (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass das MITGLIED die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
7.4 Wenn das MITGLIED den Trainingsvertrag wirksam widerruft, hat TOPBODY dem MITGLIED grundsätzlich alle Zahlungen, die es von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei TOPBODY eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet TOPBODY dasselbe Zahlungsmittel, welches das MITGLIED bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem MITGLIED wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem MITGLIED wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wenn das MITGLIED die Trainingseinrichtungen während der Rücktrittsfrist in Anspruch nehmen konnte, hat es TOPBODY einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen (Punkt 7.6 und Punkt 7.7).
7.5 Das MITGLIED hat in den in § 18 FAGG aufgezählten Fällen kein Rücktrittsrecht. Insbesondere hat das MITGLIED kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, sofern jeweils für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
7.6 Wenn das MITGLIED eine Vertragserfüllung (Beginn der Trainingsmöglichkeit) durch TOPBODY vor Ablauf der Widerrufsfrist wünscht und ausdrücklich verlangt, hat es bei einem Widerruf während der Widerrufsfrist einen an- gemessenen Betrag zu bezahlen, der den im Vergleich zum vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig bis zum Rücktritt/Widerruf erbrachten Leistungen von TOPBODY entspricht (§ 16 FAGG).
7.7 Es besteht kein Rücktrittsrecht, wenn das MITGLIED eine Vertragserfüllung (Inanspruchnahme des 10-er Blocks) durch TOPBODY vor Ablauf der Widerrufsfrist wünscht und ausdrücklich verlangt, vor Ablauf der Widerrufsrecht mit dem Training begonnen hat und der 10-er Block innerhalb der Widerrufsfrist vollständig aufgebraucht worden ist.