1 Trainingsvertrag.
1.1 Die TOPBODY FITNESSCENTER GMBH, FN 366296x (kurz: TOPBODY) schließt mit dem MITGLIED einen Trainingsvertrag (Benützungsberechtigung) zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Änderungen dieses Trainingsvertrags sind nur wirksam, wenn sie zwischen TOPBODY und dem MITGLIED schriftlich vereinbart sind. Wenn eine der in den AGB getroffenen Regelungen ungültig sein sollte, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen getroffenen Regelungen. TOPBODY ist mit der TOPBODY Retz GmbH, FN 465673p gesellschaftsrechtlich verbunden. Das MITGLIED erteilt vorab seine Zustimmung, dass sein Trainingsvertrag auf die TOPBODY Retz GmbH übertragen werden kann. Das MITGLIED wird von der Vertragsübernahme benachrichtigt.
1.2 TOPBODY und die TOPBODY Retz GmbH haben bei der Einrichtung und Ausstattung der Fitnessstudios in den Standorten Hollabrunn, Horn, Tulln, Retz und Großweikersdorf eine beträchtliche Investitionsentscheidung getroffen. Das MITGLIED ist damit einverstanden, dass diese Investition durch die vereinbarte Vertragsbindung abgegolten wird. Es ist dem MITGLIED bewusst, dass die Leistungen von TOPBODY zu den vereinbarten monatlichen (niedrigen) Mitgliedsbeiträgen (Punkt 3) eine vollständige Erfüllung der Beitragspflichten durch das MITGLIED jedenfalls bis zum nächstfolgenden Kündigungstermin erfordern.
1.3 Das MITGLIED ist nicht berechtigt, die Mitgliedschaft (Trainingsvertrag) einem Dritten (NICHTMITGLIED) zu übertragen oder einem Dritten (NICHTMITGLIED) – auf welche Art und Weise auch immer – Zutritt zu einem Fitnessstudio zu verschaffen. Das MITGLIED hat TOPBODY für jeden einzelnen Fall eines Verstoßes gegen diese Pflicht eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe über EUR 500,00 zu leisten. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
1.4 Das NICHTMITGLIED, das sich – auf welche Art und Weise auch immer – unbefugt Zutritt zu einem Fitnessstudio verschafft oder erhält, hat TOPBODY für jeden einzelnen Fall des Verstoßes gegen seine vorvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe über EUR 500,00 zu leisten. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
1.5 Das MITGLIED hat TOPBODY jede Änderung seiner vertragsrelevanten Daten (Name, Adresse, Bankdaten, etc.) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das MITGLIED hat TOPBODY alle Kosten zu ersetzen, die durch eine verzögerte oder unterlassene Mitteilung der Änderung seiner Daten entstehen. Erklärungen von TOPBODY erfolgen per E-mail oder Brief an die zuletzt bekanntgegebene Adresse (Emailadresse) des MITGLIEDs.
1.6 TOPBODY ist berechtigt, eine Studioordnung aufzustellen.
2 Training.
2.1 TOPBODY stellt dem MITGLIED während der Vertragslaufzeit zu den jeweiligen Öffnungszeiten die zum Fitnesstraining dienenden Einrichtungen und Fitnessgeräte an den Standorten in Hollabrunn, Horn, Tulln, Retz und Großweikersdorf zur selbständigen Verwendung zur Verfügung. Nicht vom Trainingsvertrag umfasst sind zusätzliche Leistungen (Solarium, Getränke, etc.), die das MITGLIED entgeltlich in Anspruch nehmen kann.
2.2 TOPBODY ist berechtigt, die Öffnungszeiten zu ändern oder einzelne Standorte zu schließen bzw. zu verlegen. Das MITGLIED hat keinen Anspruch auf einen (anteiligen) Rückersatz oder eine Minderung der Mitgliedsbeiträge (Punkt 3), wenn die Öffnungszeiten pro Tag um nicht mehr als zwei Stunden verkürzt werden oder nach einer Standortschließung oder Verlegung zwischen Wohnort des MITGLIEDs und dem nächstgelegenen Standort eines Fitnessstudios weniger als 35 km Luftlinie liegen.
2.3 TOPBODY schuldet dem MITGLIED keinen Trainingserfolg. Für den Trainingserfolg oder sonstige Trainingsergebnisse ist das MITGLIED alleine verantwortlich.
2.4 Das (nicht fachkundige) MITGLIED hat sich vor dem erstmaligen Training durch eine geeignete fachkundige Person (Personaltrainer, etc.) einschulen und seine körperliche Fitness und Eignung für das Training durch einen Arzt untersuchen zu lassen. TOPBODY empfiehlt dem MITGLIED auch während der Vertragslaufzeit regelmäßige ärztliche Untersuchungen vorzunehmen und durch TOPBODY empfohlene Trainer für das Training in Anspruch zu nehmen.
2.5 Das MITGLIED hat sich vor jedem Training über die Funktionsweise und die Funktionstüchtigkeit des verwendeten Fitnessgeräts zu vergewissern. Bei Zweifel über die Funktionsweise und/oder die Funktionstüchtigkeit hat das MITGLIED einen TOPBODY-Mitarbeiter zu kontaktieren. Das MITGLIED ist selbst für die Ausführung des Trainings verantwortlich. TOPBODY empfiehlt die Verwendung einer geeigneten Trainingsausrüstung (Gewichthebergürtel, Gewichtsbandagen, feste Schuhe, etc.).
2.6 Es ist dem MITGLIED ohne schriftliche Zustimmung von TOPBODY nicht gestattet, entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Trainingsleistungen anzubieten.
3 Mitgliedsbeitrag, Solidarhaftung des gesetzlichen Vertreters, Terminsverlust.
3.1 Die Preise (Mitgliedsbeitrag) von TOPBODY sind Bruttopreise und monatlich jeweils am 1. des Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird von TOPBODY mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Einzugsermächtigung gilt für Mitgliedsbeiträge und andere Leistungen von TOPBODY. Sollten Unklarheiten bestehen, so hat das MITGLIED die Möglichkeit jeden eingezogenen Mitgliedsbeitrag innerhalb von 56 Kalendertagen bis zur Klärung rückbuchen zu lassen. Die Abbuchungen für die Mitgliedsbeiträge erfolgen jeweils im Vorhinein für den jeweiligen Monat. Ist das MITGLIED bei Vertragsabschluss eine mündige, minderjährige Person ist die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters nicht notwendig, wenn er die aus dem Trainingsvertrag ersichtlichen Pflichten durch sein Einkommen aus eigenem Erwerb erfüllen kann und dadurch nicht die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wird. Ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erfolgt, so haftet dieser für die Verbindlichkeiten des minderjährigen MITGLIEDs aus diesem Trainingsvertrag solidarisch als Gesamtschuldner.
3.2 Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Berechnung für die Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder ein an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Der Mitgliedsbeitrag erhöht und vermindert sich in jenem Ausmaß, in dem sich der Verbraucherpreisindex 2015 verändert, wobei eine Veränderung der Indexzahl bis einschließlich 2% unberücksichtigt bleibt. Wird jedoch das Ausmaß von 2% überschritten, wird die gesamte Veränderung voll berücksichtigt und bildet jeweils eine neue Berechnungsgrundlage. Veränderungen des Mitgliedsbeitrags wird TOPBODY dem MITGLIED jeweils schriftlich bekannt geben. Das MITGLIED ist zur Bezahlung des erhöhten Mitgliedsbeitrags ab dem der Bekanntgabe folgenden Monat verpflichtet.
3.3 Bei einem Verzug des MITGLIEDs mit dem Mitgliedsbeitrag schuldet dieser neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch (bei Verschulden) den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Art, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Das MITGLIED hat jedenfalls für die Mahnung einen Betrag von EUR 5,00 und die tatsächlich angefallenen Spesen bei Nichteinlösung des Abbuchungsauftrags zu bezahlen.
3.4 Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann vom MITGLIED zu bezahlen bzw. findet kein Rückersatz bezahlter Beiträge statt, wenn das MITGLIED aus in seiner Sphäre liegenden Gründen (Krankheit, Urlaub, Umzug, Schwangerschaft, Präsenzdienst etc.) vom Fitnessstudio (Punkt 2.1) keinen Gebrauch macht. Im Einzelfall kann TOPBODY aus Kulanz – ohne Rechtspflicht – ein Ruhen des Trainingsvertrages mit dem MITGLIED vereinbaren.
3.5 Die Aufrechnung von Forderungen des MITGLIEDs mit solchen von TOPBODY ist – ausgenommen § 6 Absatz 1 Z 8 KSchG – ausgeschlossen.
3.6 Bei Zahlungsverzug mit mehr als zwei monatlichen Mitgliedsbeiträgen tritt ein Terminsverlust ein und sind alle Mitgliedsbeiträge bis zum nächstfolgenden Kündigungstermin (Punkt 4.1) sofort zur Zahlung fällig.
4 Vertragsdauer, Kündigung.
4.1 Der Trainingsvertrag zwischen TOPBODY und dem MITGLIED wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Trainingsvertrag kann erstmals zum Ablauf eines Jahres (ab Vertragsabschluss) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gekündigt werden (Beispiel: Vertragsabschluss am 17.12.2019, Kündigung am 16.10.2020 zum 17.12.2020 möglich). Bis zum erstmöglichen Kündigungstermin verzichtet der KUNDE auf die ordentliche Kündigung. Der Trainingsvertrag kann nach Ablauf eines Jahres von den Vertragspartnern jeweils zum 31. März und zum 30. September eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung hat per E-Mail an office@topbody.at zu erfolgen.
4.2 Die Vertragspartner können den Trainingsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vor- liegt. Ein wichtiger Grund liegt für TOPBODY insbesondere vor, wenn
4.2.1 das MITGLIED die Studioordnung verletzt und dieses Verhalten trotz Androhung der Kündigung nicht umgehend abstellt,
4.2.2 das MITGLIED einem Dritten (NICHTMITGLIED) unbefugt Zutritt zum Fitnessstudio verschafft (Punkt 1.3),
4.2.3 das MITGLIED trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages, der zumindest zwei monatliche Beiträge entspricht, in Verzug ist.
4.3 TOPBODY hat bei einer vom MITGLIED verschuldeten Kündigung aus wichtigem Grund oder bei einer unbegründeten vorzeitigen Vertragsbeendigung durch das MITGLIED Anspruch auf das gesamte Entgelt bis zum auf die vorzeitige Vertragsbeendigung nächstfolgenden (ordentlichen) Kündigungstermin. Die Anrechnung nach § 1168 Abs 1 ABGB wird ausgeschlossen.
4.4 Kein wichtiger Grund liegt bei Umständen vor, mit denen bei Vertragsabschluss gerechnet werden konnte oder die vom MITGLIED in Kauf genommen wurden. Ein Umzug, Arbeitgeberwechsel und andere gleichwertige berufliche und private Umstände in der Sphäre des MITGLIEDs stellen keine wichtigen Gründe für eine sofortige Vertragsbeendigung dar.
5 Haftung.
5.1 Die Haftung von TOPBODY für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden wird ausgeschlossen.
5.2 Das MITGLIED ist selbst für die Ausführung des Trainings verantwortlich. TOPBODY trifft keine Überwachungspflicht. Die Haftung für einen durch eine unsachgemäße Verwendung der Trainingseinrichtungen entstandenen Schaden (Verletzung, Sachschäden) wird ausgeschlossen.
5.3 Bei einer Haftung von TOPBODY leistet TOPBODY Ersatz im Rahmen (und in der Höhe) der bestehenden Haftpflichtversicherung.
5.4 TOPBODY übernimmt für vom MITGLIED mitgebrachte Wertsachen, Geld oder Kleidung keinerlei Verwahrungs- und Aufsichtspflichten. TOPBODY trifft bei einem Verlust keine Haftung.
6 Rechtswahl, Gerichtsstand.
6.1 Auf diesen Trainingsvertrag ist österreichisches, materielles Recht anzuwenden. Die Vertragssprache ist deutsch.
6.2 Der Gerichtsstand ist Hollabrunn.