1 Trainingsvertrag.

1.1 Die TOPBODY FITNESSCENTER GMBH, FN 366296x (kurz: TOPBODY) schließt mit dem MITGLIED einen Trainingsvertrag (Benützungsberechtigung) zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Der Trainingsvertrag besteht entweder in der Zurverfügungstellung einer Trainingsmöglichkeit an einem bestimmten Tag („Tagesmitgliedschaft“) oder an 10 unterschiedlichen Tagen nach Wahl des MITGLIEDS („10er Block“). Änderungen dieses Trainingsvertrages bzw. der AGB sind nur wirksam, wenn sie zwischen TOPBODY und dem MITGLIED schriftlich vereinbart sind. Gegenüber Verbrauchern sind auch mündliche Erklärungen wirksam. Wenn eine der in den AGB bzw. Trainingsvertrag getroffenen Regelungen ungültig sein sollte, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen getroffenen Regelungen. TOPBODY ist mit der TOPBODY Retz GmbH, FN 465673p gesellschaftsrechtlich verbunden. Das MITGLIED erteilt vorab seine Zustimmung, dass sein Trainingsvertrag auf die TOPBODY Retz GmbH übertragen werden kann. Das MITGLIED wird von der Vertragsübernahme benachrichtigt.

1.2 TOPBODY und die TOPBODY Retz GmbH haben bei der Einrichtung und Ausstattung der Fitnessstudios in den Standorten Hollabrunn, Horn, Tulln, Großweikersdorf, Stockerau und Retz eine beträchtliche Investitionsentscheidung getroffen und investieren laufend in neue Fitnessgeräte. Die Fitnessgeräte sind neu oder neuwertig.

1.3 Das MITGLIED ist nicht berechtigt, die Tagesmitgliedschaft oder den 10er Block einem Dritten (NICHTMITGLIED) zu übertragen oder einem Dritten (NICHTMITGLIED) – auf welche Art und Weise auch immer – Zutritt zu einem Fitnessstudio zu verschaffen. Das MITGLIED hat TOPBODY für jeden einzelnen Fall eines Verstoßes gegen diese Pflicht eine Vertragsstrafe über EUR 500,00 zu leisten. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. Die Vertragsstrafe unterliegt der richterlichen Mäßigung.

1.4 Das NICHTMITGLIED, das sich – auf welche Art und Weise auch immer – unbefugt Zutritt zu einem Fitnessstudio verschafft oder erhält, hat TOPBODY für jeden einzelnen Fall des Verstoßes gegen seine vorvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten eine Vertragsstrafe über EUR 500,00 zu leisten. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. Die Vertragsstrafe unterliegt der richterlichen Mäßigung.

1.5 Sämtliche Angebote von TOPBODY sind unter der Bedingung gemacht, dass das MITGLIED die Rechnung innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungslegung vollständig bezahlt. Wenn das MITGLIED die Zahlungsfrist versäumt, kommt kein Trainingsvertrag zustande. Das MITGLIED hat die Zahlungen per Kreditkarte oder Sofortüberweisung zu leisten.

1.6 Das MITGLIED hat TOPBODY jede Änderung seiner vertragsrelevanten Daten (Name, Adresse, Bankdaten, etc.) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das MITGLIED hat TOPBODY alle zweckmäßigen und angemessenen Kosten zu ersetzen, die durch eine schuldhaft verzögerte oder unterlassene Mitteilung der Änderung seiner Daten entstehen. Erklärungen von TOPBODY erfolgen per E-mail oder Brief an die zuletzt bekanntgegebene Adresse (Emailadresse) des MITGLIEDs.

1.7 TOPBODY ist berechtigt, eine Studioordnung aufzustellen.

1.8 Ein beiderseitiges Unternehmergeschäft liegt vor, wenn das MITGLIED ein Unternehmer ist.

2 Training.

2.1 TOPBODY stellt dem MITGLIED während der Vertragslaufzeit zu den jeweiligen Öffnungszeiten die zum Fitnesstraining dienenden Einrichtungen und Fitnessgeräte an den Standorten in Hollabrunn, Horn, Tulln, Großweikersdorf, Stockerau und Retz zur selbständigen Verwendung zur Verfügung. Das MITGLIED hat durch den Trainingsvertrag des Recht auf Zutritt innerhalb der Öffnungszeiten zu allen Standorten. Nicht vom Trainingsvertrag umfasst sind zusätzliche Leistungen (Solarium, Getränke, Personaltraining, etc.), die das MITGLIED entgeltlich in Anspruch nehmen kann.

2.2 TOPBODY ist berechtigt, die Öffnungszeiten jedes einzelnen Standorts in einem angemessenen Ausmaß zu ändern oder einzelne Standorte zu schließen bzw. zu verlegen. Das MITGLIED hat keinen Anspruch auf einen (anteiligen) Rückersatz oder eine Minderung der Mitgliedsbeiträge (Punkt 3), wenn die Öffnungszeiten des vom Wohnort des MITGLIEDs beim Vertragsabschluss nächstgelegenen Standorts pro Tag um nicht mehr als zwei Stunden verkürzt werden oder nach einer Standortschließung oder Verlegung zwischen Wohnort des MITGLIEDs beim Vertragsabschluss und dem nächstgelegenen Standort eines Fitnessstudios weniger als 35 km Luftlinie (einfache Fahrt) liegen oder bei einer einfachen Fahrt des MITGLIEDs von mehr 35 km bereits bei Vertragsabschluss die zusätzliche Fahrtstrecke weniger als 15 km Luftlinie (einfache Fahrt) beträgt.

2.3 TOPBODY schuldet dem MITGLIED keinen Trainingserfolg. Für den Trainingserfolg oder sonstige Trainingsergebnisse ist das MITGLIED allein verantwortlich.

2.4 Das (nicht fachkundige) MITGLIED hat sich vor dem erstmaligen Training durch eine geeignete fachkundige Person (Personaltrainer, etc.) einschulen zu lassen und sollte seine körperliche Fitness und Eignung für das Training durch einen Arzt untersuchen lassen. TOPBODY empfiehlt dem MITGLIED auch während der Vertragslaufzeit regelmäßige ärztliche Untersuchungen vorzunehmen und durch TOPBODY empfohlene Trainer für das Training in Anspruch zu nehmen.

2.5 Das MITGLIED hat sich vor jedem Training über die Funktionsweise und die Funktionstüchtigkeit sowie allenfalls bestehende offensichtliche Gebrechen des verwendeten Fitnessgeräts zu vergewissern. Bei Zweifel über die Funktionsweise und/oder die Funktionstüchtigkeit oder bei offensichtlichen Gebrechen des Fitnessgeräts hat das MITGLIED TOPBODY umgehend zu kontaktieren. Das MITGLIED ist selbst für die Ausführung des Trainings verantwortlich. TOPBODY empfiehlt die Verwendung einer geeigneten Trainingsausrüstung (Gewichthebergürtel, Gewichtsbandagen, feste Schuhe, etc.).

2.6 Es ist dem MITGLIED ohne schriftliche Zustimmung von TOPBODY nicht gestattet, entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Trainingsleistungen in einem Standort von TOPBODY anzubieten.

3 Mitgliedsbeitrag, Solidarhaftung des gesetzlichen Vertreters.

3.1 Die Preise (Mitgliedsbeitrag) von TOPBODY sind Bruttopreise und zur Gänze im Voraus zur Zahlung fällig. TOPBODY versendet die Zutrittsberechtigung (QR-Code) an das MITGLIED nach dem fristgerechten und vollständigen Zahlungseingang.

3.2 Bei einem Verzug des MITGLIEDs mit dem Mitgliedsbeitrag schuldet dieser neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch (bei Verschulden) den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Art, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Das MITGLIED hat jedenfalls für die Mahnung einen Betrag von EUR 5,00 und die tatsächlich angefallenen Spesen bei Nichteinlösung des Abbuchungsauftrags zu bezahlen.

3.3 Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann vom MITGLIED zu bezahlen bzw. findet kein Rückersatz bezahlter Beiträge statt, wenn bei Leistungsbereitschaft von TOPBODY das MITGLIED aus in seiner Sphäre liegenden Gründen (Krankheit, Urlaub, Umzug, Schwangerschaft, Präsenzdienst etc.) vom Fitnessstudio bzw. Training keinen Gebrauch macht.

3.4 Die Aufrechnung von Forderungen des MITGLIEDs mit solchen von TOPBODY ist ausgeschlossen. Es besteht kein Aufrechnungsverbot für Verbraucher als MITGLIED für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von TOPBODY oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des MITGLIEDs stehen, die gerichtlich festgestellt oder von TOPBODY anerkannt worden sind.

3.5 Der Preis für eine Tagesmitgliedschaft oder einen 10er Block wird auf einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Trainingsvertrag („Dauermitgliedschaft“) angerechnet, wenn das MITGLIED die Dauermitgliedschaft innerhalb von einer Woche nach Erwerb der Tagesmitgliedschaft oder zwei Monaten nach Erwerb des 10er Blocks abschließt.

4 Vertragsdauer, Zeitablauf, Kündigung.

4.1 Der Trainingsvertrag zwischen TOPBODY und dem MITGLIED beginnt und endet mit der Inanspruchnahme der Tagesmitgliedschaft bzw. der Inanspruchnahme von 10 Trainingsmöglichkeiten („10er Blocks“).

4.2 Die Vertragspartner können den Trainingsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt für TOPBODY insbesondere vor, wenn

4.2.1 das MITGLIED die Studioordnung verletzt und dieses Verhalten trotz Androhung der Kündigung nicht umgehend abstellt,

4.2.2 das MITGLIED einem Dritten (NICHTMITGLIED) unbefugt Zutritt zum Fitnessstudio verschafft (Punkt 1.3).

4.3 TOPBODY hat bei einer vom MITGLIED verschuldeten Kündigung aus wichtigem Grund oder bei einer unbegründeten vorzeitigen Vertragsbeendigung durch das MITGLIED Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt.

4.4 Kein wichtiger Grund liegt bei Umständen vor, mit denen bei Vertragsabschluss gerechnet werden konnte oder die vom MITGLIED in Kauf genommen wurden. Ein Umzug, Arbeitgeberwechsel und andere gleichwertige berufliche und private Umstände in der Sphäre des MITGLIEDs stellen keine wichtigen Gründe für eine sofortige Vertragsbeendigung dar.

5 Haftung.

5.1 Die Haftung von TOPBODY für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden und Vermögensschäden des MITGLIEDs wird ausgeschlossen. Bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft wird auch der Ersatz für Mangelfolgeschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und dem entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

5.2 Das MITGLIED ist selbst für die Ausführung des Trainings verantwortlich. TOPBODY trifft keine Überwachungspflicht. Die Haftung für einen durch eine unsachgemäße Verwendung der Trainingseinrichtungen entstandenen Schaden (Verletzung, Sachschäden) oder Schaden bei sonstiger Verwirklichung des allgemeinen Verletzungsrisikos wird ausgeschlossen.

5.3 Bei einer Haftung von TOPBODY leistet TOPBODY Ersatz im Rahmen (und in der Höhe) der bestehenden Haftpflichtversicherung.

5.4 TOPBODY übernimmt für vom MITGLIED mitgebrachte Wertsachen, Geld oder Kleidung keinerlei Verwahrungs- und Aufsichtspflichten. TOPBODY trifft bei einem Verlust keine Haftung.

5.5 Das Vorliegen von grobem Verschulden hat bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft das MITGLIED zu beweisen. Bei einem beiderseitigen Unternehmergeschäft verjähren Ersatzansprüche in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung.

6 Rechtswahl, Gerichtsstand.

6.1 Auf diesen Trainingsvertrag bzw. AGB ist österreichisches, materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes oder von Verweisungsnormen wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

6.2 Für etwaige Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages sowie aus oder aus Anlass von zwischen TOPBODY und dem MITGLIED geschlossenen Verträgen wird die österreichische Gerichtsbarkeit und (in Verträgen mit Unternehmern ausschließliche) örtliche Zuständigkeit des für 2020 Hollabrunn sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Dem MITGLIED als Verbraucher bleibt eine Klage gegen TOPBODY an einem nach dem Gesetz gegebenen Gerichtsstand vorbehalten. Für Klagen gegen ein MITGLIED als Verbraucher ist ausschließlich jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthaltsort oder der Arbeitsplatz des Verbrauchers liegt.